Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Präambel

1. Haftung
2. Haftungsausschluß
3. Versicherung
4. Haftungsansprüche und Verjährung
5. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
6. Schriftform
7. Teilunwirksamkeit
8. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

9. Mustervertrag (PDF)


Präambel

Die Firma Road Rider´s Fahrradkurier ist ein Kurierspediteur und übernimmt die Beförderung eiliger Kleinsendungen im regionalen und überregionalen Bereich. Den Verträgen mit unseren Kunden liegen unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, soweit ihnen nicht gesetzliche Bestimmungen des HGB, im Postgesetz (PostG) oder des " Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr" (CMR) oder den Regeln des "Warschauer Abkommens" (WA) entgegenstehen.

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, für alle Tätigkeiten die zur Beförderung, die Besorgung der Beförderung und die Vermittlung der Beförderung von Sendungen im nationalen und internationalen Bereich. Die Beförderung im Nahbereich erfolgt durch Kuriere mit Fahrrad, Motorrad, PKW oder LKW in der Regel auf dem schnellsten Wege direkt zum Empfänger. Im nationalen Fernbereich erfolgt die Auslieferung spätestens zwei Tage nach Übernahme der Sendung, in der Regel aber am folgenden Werktag (Montag - Freitag). Nach Vereinbarung werden Sendungen auch innerhalb kürzerer Fristen ausgeliefert.

Auftrag und Informationspflichten des Auftraggebers

Aufträge sind formlos gültig. Die Beweislast für den Inhalt sowie die richtige und vollständige Übermittlung trägt, wer sich darauf beruft. Der Auftraggeber unterrichtet den Road Rider´s Fahrradkurier bei Auftragserteilung von allen wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren, wie z.B. Gewicht, Menge, Werthaltigkeit der Güter sowie über einzuhaltende Termine. Der Auftraggeber hat insbesondere mitzuteilen, ob es sich bei der Sendung handelt um:

  • Gefahrgut
  • Briefe im Sinne des Postgesetzes
  • Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten oder Kunstgegenstände
  • leicht verderbliche Güter
  • lebende Tiere und Pflanzen

Soll gefährliches Gut befördert werden, hat der Auftraggeber den Road Rider´s Fahrradkurier bei Auftragserteilung schriftlich oder in sonst lesbarer Form die genaue Art der Gefahr und, soweit erforderlich.Der Road Rider´s Fahrradkurier ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gemachten Angaben nachzuprüfen oder zu ergänzen.

Gegenstand des Vertrages

Befördert werden Sendungen bis max. 10 kg pro Packstück und den max. Abmessungen Länge + Umfang =300 cm weltweit vorbehaltlich der Beförderungsausschlüsse unter Ziff. 5..Beim Transport von größeren Sendungen konsultieren Sie bitte unsere Auftragsannahme. Befördert werden Kleingutsendungen bis 100 kg pro Packstück (schwerer auf Anfrage) innerhalb Europas, ausgenommen Osteuropa vorbehaltlich der Beförderungsausschlüsse unter Ziff. 5. Dem Auftraggeber obliegt die auch für einen mechanischen Umschlag ausreichende Verpackung und Kennzeichnung der Sendung, d.h. dem Auftragnehmer ist die Sendung im beförderungsfähigen Zustand zu übergeben. Der Auftragnehmer ist zur Untersuchung, Erhaltung oder Besserung der Sendung und ihrer Verpackung anders lautender schriftlicher Weisung - nur im Rahmen des Geschäftsüblichen verpflichtet. Eine Verpflichtung zur Prüfung von geschlossenen Behältnissen oder Verpackungen besteht nicht. Sendungen, die Nachteile für andere Gegenstände oder Personen zur Folge haben können, werden nicht befördert. Weist der Auftraggeber auf derartige Sendungen nicht schriftlich hin, haftet er für jeden daraus entstehenden Schaden. Sendungen, die offensichtliche Zeichen von Beschädigungen aufweisen, werden nur dann zur Beförderung angenommen, wenn ihr Zustand bei Übergabe schriftlich bestätigt wird. Nur in einzelvertraglicher Regelung kann von der Verpackungs- u. Kennzeichnungspflicht des Auftraggebers abgesehen werden. Eine Haftung durch Road Rider´s Fahrradkurier für die einzelvertraglich übernommene Verpackungs- u. Kennzeichnungspflicht besteht jedoch nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

Beförderungsausschluss

Von der Beförderung ausgeschlossen sind:

  • lebende Tiere
  • Personen
  • Anhänger jeglicher Art
  • radioaktive Stoffe
  • Güter, deren Inhalt Nachteil für andere Güter oder sonstige Gegenstände, Tiere oder Personen haben können,
  • Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der beteiligten Länder verboten sind.
  • Briefe im Sinne des Postgesetzes
  • Gefahrgut nach GGVS, ausgenommen Gefahrgüter nach Kleinstmengenverordnung
  • internationale Nachnahme Sendungen
  • verderbliche Güter
  • sterbliche Überreste
  • Zollgut und Carnetware nur nach gesonderter Absprache
  • Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz,
  • hochsensible zerbrechliche Güter wie Glas, Marmor etc.

Der Road Rider´s Fahrradkurier obliegt keine Prüfungspflicht hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses. Road Rider´s Fahrradkurier ist berechtigt, die Übernahme oder Weiterbeförderung zu verweigern, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das Kleingut von der Beförderung gemäß Ziff. V.1. ausgeschlossen ist. Die Übernahme von gemäß Ziff. V.1. ausgeschlossenen Gütern stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar und begründet keine Haftung. Road Rider´s Fahrradkurier ist berechtigt, vom Transport ausgeschlossene, jedoch übernommene Güter, sofern es die Sachlage rechtfertigt, unter Benachrichtigung des Auftraggebers zu verwerten oder zur Abwendung von Gefahren zu vernichten. Übergibt ein Auftraggeber dennoch Güter, die nach Ziffer V.1. dieser Bedingungen von der Transportleistung ausgeschlossen sind, so haftet er für alle etwa eintretenden Folgen.

Leistungsumfang

Die Leistung von Road Rider´s Fahrradkurier umfasst:

  • die Beförderung bzw. die Besorgung der Beförderung durch Frachtführer, die Übernahme, den Umschlag, und
  • die Zustellung der übergebenen Sendungen;
  • das Be- und Entladen der Sendung;

Bei Nichtantreffen des Empfängers wird dieser benachrichtigt und der Auftraggeber informiert die Aushändigung an den Empfänger oder eine andere anwesende Person, die unter der Zustellungsadresse angetroffen wird und die Sendung entgegennimmt, auch wenn der Auftraggeber eine bestimmte Person benennt, es sei denn es bestehen begründete Zweifel an einer Empfangsberechtigung. Ausgenommen hiervon sind förmlich Zustellungen soweit sie ausdrücklich vereinbart werde. Im übrigen besteht für den Frachtführer keine Verpflichtung, eine Empfangsberechtigung zu überprüfen. Die Rückversendung von unzustellbaren oder annahmeverweigerten Kleingutsendungen an den Auftraggeber zu Lasten des Auftraggebers. Bei Auslieferung lässt sich der Frachtführer die Abgabe der Sendung quittieren, diese Empfangsbestätigung bezieht sich nur auf die Anzahl der Packstücke und auf die äußerliche Unversehrtheit der Sendung bei Abgabe, nicht auf deren Inhalt, Wert und Gewicht. Soweit die Zustellung oder Rücksendung wegen Adressmängeln sowie fehlender Absenderangaben nicht möglich ist, darf Road Rider´s Fahrradkurier die Sendung zur Feststellung des Auftraggebers oder Empfängers öffnen und, soweit die Prüfung ohne Ergebnis verläuft, bei Unmöglichkeit der Rücksendung an den Auftraggeber nach Ablauf einer dreimonatigen Aufbewahrungsfrist vernichten.

Leistungsentgelt

Mangels abweichender Vereinbarungen, richtet sich das zu zahlende Entgelt nach der am Versandtag gültigen Preisliste des Road Rider´s Fahrradkurier der jeweils gültigen Fassung. Für leichtgewichtige Sendungen wird, sofern ihr Gewicht niedriger ist als das Volumengewicht berechnet nach IATA-Standard (kg = LxBxH: 6000). Kosten aus unvollständiger Auftragsübermittlung (fehlende o. falsche Adressangaben, etc.), unfreier Versendung, Fehladressierung, ungenügender Verpackung, oder Rücksendungen werden nach der jeweils gültigen Preistabelle separat berechnet. Sind Transportleistungsentgelte, Kosten oder Aufwendungen vom Empfänger zu zahlen, oder wurden sie von ihm verursacht, so hat der Auftraggeber dem Road Rider´s Fahrradkurier die Aufwendungen zu ersetzen, die nicht auf erste Anforderungen durch den Empfänger beglichen werden.


1. Haftung

Der Road Rider´s Fahrradkurier haftet für Schäden, die zwischen der Übernahme und der Ablieferung des Gutes eingetreten sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bzgl. Haftung, Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen.

Neben den gesetzlich normierten Fällen ist die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Sendungen ausgeschlossen, soweit diese einem Beförderungsausschluss gem. Ziffer V. unterliegen. Der Auftraggeber haftet neben den gesetzlich geregelten Fällen vollumfänglich für alle Aufwendungen, Kosten oder Schäden, die durch den Versand von gem. Ziff. V. ausgeschlossenen Sendungen an Sach- oder Transportmitteln des Road Rider´s Fahrradkurier und an anderen dem Road Rider´s Fahrradkurier übergebenen Sendungen entstehen sowie für alle Personenschäden und sonstige Kosten. Abweichend von der gesetzlichen Haftung haftet der Road Rider´s Fahrradkurier weltweit bei Verlust oder Beschädigung der Sendung, ausgenommen bei Briefen im Sinne des Postgesetzes, Lagerhaltung und Umzugsgut und ausgenommen bei Lieferfristüberschreitung und Vermögensschäden, bis max. 500,00 € je Sendung. Die Haftung für persönlich begleitete Transporte innerhalb Deutschlands beschränkt sich auf max.15.000 €. Bei Lieferfristüberschreitungen im Overnightbereich sowie für den Versand internationaler Sendungen beschränkt sich die Haftung des Road Rider´s Fahrradkurier bis max. auf das Dreifache der Fracht. Bei Vermögensschäden beschränkt sich die Haftung auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet. 


2. Haftungsausschluss

Road Rider´s Fahrradkurier übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Krieg, kriegerische Ereignisse, Wegnahme von hoher Hand oder höhere Gewalt hervorgerufen wurden. Road Rider´s Fahrradkurier haftet nicht für Schäden an unverpackten Gütern. Höhere Gewalt jeder Art (z.B. Krieg, außergewöhnliche Wetterverhältnisse, Streik, behördliche Hindernisse, außergewöhnliche Verkehrsstaus, etc.) oder fehlende oder mangelnde Dokumentation bei der Auftragserteilung bzw. zusätzliche Instruktionen, die den Transportablauf mittelbar beeinflussen, entbinden uns von jeder Laufzeitzusage und den daraus eventuell resultierenden Schäden. Für Bruchschäden an bruchempfindlichen Gütern oder Geräteteilen ist die Haftung ausgeschlossen; ausgenommen sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen. Technische Geräte, Modelle oder vergleichbare Güter müssen sachgemäß gegen Schlag und Stoß gesichert in Kisten oder Kartons mit ausreichender Innenverpackung verpackt werden. Für Funktionsstörungen elektrischer oder elektronischer Geräte haftet Road Rider´s nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Filmen, Zeichnungen, Disketten und anderen Datenträgern ist unsere Haftung auf den Materialwert beschränkt. Eine Ersatzpflicht für Schäden, die durch die Beschaffenheit der Sendung, durch elektrische oder magnetische Einflüsse oder durch Strahlung verursacht werden, ist ausgeschlossen. 


3. Versicherung

Road Rider´s bietet dem Auftraggeber eine Warenversicherung innerhalb Europas, ausgenommen Griechenland, Osteuropa und ehemalige GUS- Staaten an. Die Summe dieser Versicherungsleistungen ist bei Verlust und Beschädigung, ausgenommen bei Briefen und Dokumenten sowie bei Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten, der Höhe nach auf DM 100.000,- begrenzt. Für Versicherungen und Versicherungsprämien in andere Länder konsultieren Sie bitte unsere Mitarbeiter. Die Versicherungsprämie beträgt 2,5 Promille des Versicherungswertes. Die Abtretung der Versicherungsansprüche durch den Auftraggeber ohne Einwilligung von Road Rider´s ist ausgeschlossen. In dem Umfang, in dem anderweitiger Versicherungsschutz besteht, tritt die von Road Rider´s Fahrradkurier abgeschlossene Versicherung nicht ein. 


4. Haftungsansprüche und Verjährung

Haftungsansprüche erlöschen, wenn sie nicht bei Übergabe, sofern der Schaden äußerlich erkennbar ist, oder innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Sendung schriftlich geltend gemacht werden. Geltend gemachte Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach drei Jahren.


5. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des Road Rider´s Fahrradkurierdienstes aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei den es handelt sich um Ansprüche, die rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer als berechtigt anerkannt wurden.


6. Schriftform

Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.


7. Teilunwirksamkeit

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.


8. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Beteiligten ist der Sitz des Unternehmens Road Rider´s Fahrradkurier.
Für Dienstleistungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Staaten der Europäischen Union verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
 

Stand: August 2002



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